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28. März 2014, 22:48

Verhindert OB Dr. Wiegand mit seiner Strategie den schnellen Baubeginn am Gimritzer Damm?

Mit wem die IG Hochwasserschutz Altstadt (Halle/​Saale) auch Gespräche führt, meist findet sie Offenheit und großes Verständnis für einen besseren Hochwasserschutz im Altstadtgebiet vor. Zahlreiche Gespräche mit halleschen Stadträten vieler Fraktionen, mit dem Umweltminister Dr. Onko Aeikens sowie mit Vertretern des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt spiegelten dies seit Januar anerkennend wieder. Inhaltlich ist man nicht immer deckungsgleich, tauscht jedoch Argumente aus und sucht im besten Fall nach Lösungen.

Das Land, nur zuständig für die DIN-gerechte Ertüchtigung des Gimritzer Dammes, sieht Bedarf für Konsens und führt hierfür Lösungen in Form einer Kompensationsleistung ins Feld. Der Deichbau mit kräftiger Erhöhung der Deichkrone, der nach Meinung der IG zwangsläufig zu nachteiligen Wirkungen für die Altstadt führt, erfordert im Umkehrschluss auch einen verbesserten Hochwasserschutz in der Altstadt. Der Landesbetrieb LHW signalisierte mittlerweile nicht nur, gemeinsam mit der Stadt eine Hochwasserschutzkonzeption für Halle zu erarbeiten. Das Land würde auch genügend finanzielle Mittel für präventive Maßnahmen bereitstellen.

Stadträte der SPD und CDU haben in den letzten Tagen Anfragen zum Hochwasserschutz an die Stadtverwaltung gerichtet, um den Sachstand zu sondieren. Die Antworten darauf sind inhaltlich kaum weiterführend. Die IG Hochwasserschutz Altstadt setzt sich beispielsweise auch intensiv dafür ein, neben den behördlichen Instanzen die Betroffenen mit ihren Erfahrungen an einer kommunalen Hochwasserkonzeption zu beteiligen. Dies käme unter Umständen auch der Stadtverwaltung mit ihren zahlreichen Arbeitsbelastungen entgegen. Die IG hat - im Gegensatz zur Kommune - Kontakte nach Weißenfels und nach Thüringen aufgenommen, um hinsichtlich eines überregionalen Hochwasserschutzes und zum hochwassersicheren Talsperrenmanagement Informationen einzuholen und Gespräche zu führen. Sie ist dort herzlich willkommen.

Für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in Halle könnte es gleichzeitig technisch und finanziell Sinn machen, eher eine Hochwasserertüchtigung von Wohnhäusern vorzunehmen als teure mobile Schutzwände mit begrenztem Effekt anzuschaffen oder sich gar wie bisher, auf den wenig nachhaltigen Schutz des Sandsackverbaus zu konzentrieren. Da die Problemlagen und der Ausgangszustand in den einzelnen Stadtgebieten sehr unterschiedlich ausfallen, ist eine enge Zusammenarbeit von Betroffenen und Kommune Voraussetzung, um zu sinnvollen Lösungen zu kommen.

Viele Punkte könnten zügig auf den Weg gebracht werden, wenn nicht eine einzige Person an verantwortlicher Stelle das gemeinsame Agieren behindern würde. Angesichts der vom Hochwasser 2013 direkt Betroffenen, scheint es Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand plötzlich nicht mehr um die Gefährdung von Leib und Leben zu gehen. Im Mittelpunkt steht offenbar allein das Rechtbehalten rund um den spontanen Baubeginn und den begonnenen Verlauf seines Gimritzer Dammes. Anfragen von Stadträten, die den Hochwasserschutz der Altstadt betreffen, beantwortet er mit zumeist inhaltsfreien Floskeln, offenbar auch zum Teil wider besseren Wissens. Wie ein Mantra beschwört der OB, die Besitzer der Häuser in der Altstadt wären allein selbst verantwortlich, ihre Häuser vor dem Hochwasser zu schützen. Zwar offerierte der Oberbürgermeister in der Stadtratssitzung vom 26. Februar 2014 eine persönliche individuelle Bauberatung zur Hochwasserertüchtigung von Häusern, bei konkreter Nachfrage übergab die Stadt jedoch lediglich den Link auf ein PDF-Dokument. In der jüngsten Stadtratssitzung nun bot Dr. Wiegand als beratende Bausachverständige sich selbst, die Feuerwehr und Verwaltungsfachleute der Stadt an. Was auf den ersten Blick erheiternd wirkt, hat für Betroffene des Hochwassers 2013 im Ernstfall unter Umständen allerdings sehr negative Auswirkungen.

Für den Hochwasserschutz von Alt- und Neustadt ist diese Haltung völlig kontraproduktiv. Nicht die Bürger, die die wenigen Möglichkeiten zum Hochwasserschutz einfordern, verhindern einen zügigen Deichbau am Gimritzer Damm, sondern die Führungsspitze der Stadtverwaltung mit ihrer Blockadehaltung.

Zahlreiche Bürger, Stadträte, der Umweltminister und Fachexperten haben auf die Lösungsmöglichkeiten hingewiesen, die sehr schnell realisierbar wären. Indem der Oberbürgermeister den Hochwasserschutz für die Altstadt ausblendet, verhindert er wirkungsvoll einen schnellen Deichbau ohne jede gerichtliche Auseinandersetzung.

Daher sollten sich alle Bürger und politischen Vertreter am 2. April 2014 zur Informationsveranstaltung des LHW um 18:​00 Uhr in der Händelhalle einfinden. Hier geht es darum, den politischen Willen der Bürger der Stadt und nicht einer Einzelperson transparent zu machen. Dieser könnte lauten, einen nachhaltig sicheren Deichbau für die Neustadt und ein unter Bürgerbeteiligung formuliertes Hochwasserschutzkonzept für die Altstadt schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Denn beides ist untrennbar miteinander verbunden.

Katrin Moeller




19. März 2014, 09:47

Ein gutes Gespräch mit Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens konnte die Sorgen betroffener Bürger nicht ausräumen. Auch Kommunalpolitiker sind in der Pflicht, an Lösungen zu arbeiten.

Mit der Bitte um ein klärendes Gespräch über komplexen Hochwasserschutz und zum Vorhaben am Gimritzer Damm hatte sich die IG Hochwasserschutz Altstadt zu Beginn des Monats an Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens gewandt. Begleitet durch die Haus & Grund Halle GmbH, welche zur Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer gehört, fand am 12.​März ein Gespräch auf Einladung des Ministers mit den zuständigen Fachplanern und Vertretern der Interessengemeinschaft im Umweltministerium des Landes statt.

Unter Verweis auf die Prämissen der Sonderumweltministerkonferen­z Hochwasser 2013, Hochwasserstände wirksam über den Erhalt oder die Schaffung neuer Retentionsräume abzusenken, Flussräume auszuweiten und Schadenspotenzial in Hochwasserbereichen zu mindern, appellierte IG-Sprecherin Katrin Moeller an die zuständigen Behörden, wertvollen Retentionsraum nicht weiter zu vermindern. Der Verlust an derartigen Auslaufflächen und Saalearmen in den letzten 120 Jahren wäre derart erheblich, dass man den bereits begonnenen Verlauf des neuen Gimritzer Dammes auch schon aus diesem Grunde in Frage stellen müsse.

Umweltminister Dr. Aeikens betonte, dass seit 2013 neue Erfahrungen bezüglich der Hochwassergefahren bestünden. Man würde beraten, arbeite in Stäben und bringe Maßnahmen auf den Weg. Für Maßnahmen vor Ort wären jedoch ausschließlich die Kommunen zuständig. Aufgabe des Landes ist es, die in der Zuständigkeit des Landes befindlichen Hochwasseranlagen nach geltenden DIN-Normen auszubauen. Weitere Anlagen wären in kommunaler Regie. Beides müsse miteinander verknüpft werden. Es ist geplant, für die Kommunen ein Programm aufzulegen, welches diese innerhalb ihrer Zuständigkeit nutzen können. Weiter sprach der Umweltminister auch von Personalaufstockungen im Landesbetrieb für Hochwasserschutz LHW. Konkrete Vorhaben in Zuständigkeit des Landes wären derzeit in Halle der Gimritzer Damm und der Passendorfer Deich. Gemäß erfolgter Abstimmung mit der Stadt möchte man am Gimritzer Damm die Eissporthalle wieder aufbauen. Die Planung des neuen Dammes richte sich danach. Parallel würde man prüfen, wie sich dieser Deichverlauf auf die angeschlossenen Bereiche auswirkt. Nach Aussagen seiner Experten wären durch den bogenförmigen Verlauf des Deiches für die Altstadt "keine signifikanten Auswirkungen festzustellen". Man hätte auf der Basis der Wünsche der Stadt geplant, eine Variantenänderung käme deshalb und auch aufgrund der zeitlichen Situation nicht in Betracht. Für den Schutz der Alt- bzw. Innenstadt wird die Kommune mittels Hochwasserschutzkonzept sorgen, welches zukünftig erarbeitet werden soll. Die Weichenstellung dafür wäre erfolgt.

Nach Ansicht der IG-Vertreter ist diese Argumentation für die Anwohner der Altstadt nicht nachvollziehbar und das damit verbundene Risiko nicht akzeptabel. Auch die Altstadtbewohner hätten keine Zeit, abzuwarten. Schutzwürdigkeit bestünde für beide Seiten des Deiches, und zwar ausgewogen. Eine Zeitverzögerung durch korrigierte Planungen, so entgegnete der Minister, sei aufgrund der Gefahrensituation für die Neustadt nicht hinnehmbar. Im Gegenzug wäre festzuhalten, so die IG, dass betroffene Anwohner bereits seit Bekanntwerden der Neubaupläne zum Deich ab Sommer 2013 auch gegenüber Behörden mehrfach ihre Bedenken zu Deichverlauf und -höhe äußerten und im Januar 2014 dazu Einsprüche formulierten.

Gegen eine andere Deichbauvariante spricht nach Aussage des Ministers auch, dass es seitens der Stadt bisher keine klare Willensbildung durch die Stadträte gäbe, die Eissporthalle zu verlegen oder sogar den Verlauf des Deiches zu korrigieren. Da der Oberbürgermeister der gewählte Vertreter der Stadt Halle ist, formuliert dieser den Willen der Bürger der Stadt und kann nicht übergangen werden. Das Land trägt laut Minister Dr. Aeikens die Verantwortung für den sicheren, also DIN-gerechten Ausbau des Passendorfer Deiches und des Gimritzer Dammes. Dazu Minister Dr. Aeikens: " Ich verweise auf kommunale Aufgaben zur Sicherung der Altstadt. Ich bin gehalten, mich an das zu halten, was der Oberbürgermeister signalisiert.​"

Viele Anwohner der in 2013 vom Hochwasser betroffenen Stadtgebiete haben fristgerecht bis zum 24.​01.​14 ihre Einsprüche und Bedenken bezüglich des nun anstehenden Genehmigungsverfahrens zum Gimritzer Damm eingereicht. Im Rahmen einer Einwohnerversammlung sollen diese öffentlich abgewogen und beurteilt werden. Diese Versammlung wird offenbar am 2. April 2014 um 18:​00 Uhr in der Georg-Friedrich- Händel Halle stattfinden. Eine Veröffentlichung des Termins erfolgt im nächsten Amtsblatt am 26.​03.​2014, erst eine Woche vor Veranstaltung. Wir bitten alle interessierten Anwohner, den Termin am 2. April in der Händel-Halle einzuplanen und dort teilzunehmen.

Eine Prognose des Vorhabenträgers zum möglichen Ergebnis der Abwägung wird es ebenfalls noch geben. An dieser Stelle gilt es, aufzuhorchen. Das Landesverwaltungsamt kann in diesem Zusammenhang entscheiden, ob für den Deichneubau ein Plangenehmigungsverfahren oder ein Planfeststellungsverfahren geführt werden muss.

Katrin Moeller